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Kanzlei Bahnweg

Fachanwältin für Steuerrecht Beate Bahnweg

Fachanwältin für Steuerrecht

Ein für den Mandanten wichtiges Gütesiegel bildet der von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehene Fachanwaltstitel.
Die Fachanwaltschaft setzt voraus, dass der Rechtsanwalt eine Vielzahl an theoretischen Prüfungen bestanden, nachweislich über mehrere Jahre hinweg in der Praxis eine hohe Zahl an Fällen aus den jeweiligen Fachgebieten erfolgreich bearbeitet hat und mehrere Jahre Berufserfahrung vorweisen kann.
Bei der Fachanwaltschaft im Steuerrecht gehören zu den Praxisfällen neben der vorgeschriebenen Anzahl von Vertretungen Steuerverwaltungsverfahren auch die Bearbeitung von Klageverfahren vor den Finanzgerichten. Dazu muss sich der Rechtsanwalt ab dem Jahr des Besuches des Fachanwaltskurses jährlich auf dem Gebiet der Fachanwaltsbezeichnung fortbilden, indem er mindestens 10 Seminarstunden, ab 2016 mindesten 15 Seminarstunden, hörend oder dozierend ableistet oder eine wissenschaftliche Publikation auf dem entsprechenden Gebiet veröffentlicht.

In Berlin gab es im Jahr 2015 fast 14.000 zugelassene Rechtsanwälte, davon haben 276 den Titel „Fachanwalt für Steuerrecht“.
(Quelle: Statistik der BRAK, http://www.brak.de/w/files/04_fuer_journalisten/statistiken/2015/statistik_fa_zum-1.12015.pdf)

Frau Rechtsanwältin Beate Bahnweg wurde im Juli 2011 von der Rechtsanwaltskammer Berlin
der Fachanwaltstitel „Fachanwalt für Steuerrecht“ verliehen.

© Beate Bahnweg 2019

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