Betreuungsrecht
Nur Kinder und Alte bedürfen der Betreuung.
Ich möchte selbst bis zum Schluss über mein Leben bestimmen.
Das sind nur zwei der oft gehörten Vorurteile gegen die Errichtung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Dabei gibt es viele Konstellationen in unserem Leben, in denen wir plötzlich nicht mehr in der Lage sein können, eigene Entscheidungen zu treffen. Ursachen hierfür können ein Unfall, eine schwere Krankheit oder das zunehmende Alter sein.
Gerade wenn wir selbst über unser Leben bestimmen wollen, ist es wichtig unseren Willen frühzeitig schriftlich zu manifestieren. Dabei stehen folgende Fragen im Vordergrund, die für uns ohne den Eintritt des Betreuungsfalls selbstverständlich für ein selbstbestimmtes Leben sind:
- Wer bestimmt die Art unserer Krankenbehandlung?
- Wer wählt das richtige Krankenhaus für uns aus?
- Wer kümmert sich vertrauensvoll um unsere finanziellen Angelegenheiten?
- Wer sorgt dafür, dass laufende Rechnungen bezahlt werden?
- Wer kümmert sich um mein Unternehmen?
Wenn ich unheilbar krank bin und mein Leben dem Ende entgegen geht:
- Wo möchte ich sterben?
- Welche medizinischen Behandlungen möchte ich für mich ausschließen?
- Welche lebenserhaltenden Maßnahmen sollen im Ernstfall noch durchgeführt werden?
Was passiert wenn Sie keine Regelungen in Form einer „Vorsorgevollmacht“ und „Patientenverfügung“ treffen?
Besonders für Unternehmer und Personen mit einem großen und komplexem Vermögensstock sollte eine Vorsorgevollmacht zu den Pflichtregelungen gehören. Fehlt in derartigen Fällen eine Vorsorgevollmacht, gilt die Regel je größer und komplexer die Vermögenssituation und der Regelungsumfang für den Betroffenen, um so wahrscheinlich ist die Bestellung eines Berufsbetreuers durch das zuständige Amtsgericht.
Die Kanzlei Bahnweg gestaltet mit Ihnen eine individuelle Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Weiterhin berät und vertritt Sie die Kanzlei Bahnweg Sie in allen Fragen und eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten im Fall einer gerichtlich angeordneten Betreuung.