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Kanzlei Bahnweg

Fachanwältin für Steuerrecht Beate Bahnweg

Betreuungsrecht Berlin

Betreuungsrecht

Nur Kinder und Alte bedürfen der Betreuung.

Ich möchte selbst bis zum Schluss über mein Leben bestimmen.

Das sind nur zwei der oft gehörten Vorurteile gegen die Errichtung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Dabei gibt es viele Konstellationen in unserem Leben, in denen wir plötzlich nicht mehr in der Lage sein können, eigene Entscheidungen zu treffen. Ursachen hierfür können ein Unfall, eine schwere Krankheit oder das zunehmende Alter sein.

Gerade wenn wir selbst über unser Leben bestimmen wollen, ist es wichtig unseren Willen frühzeitig schriftlich zu manifestieren. Dabei stehen folgende Fragen im Vordergrund, die für uns ohne den Eintritt des Betreuungsfalls selbstverständlich für ein selbstbestimmtes Leben sind:

Wenn ich unheilbar krank bin und mein Leben dem Ende entgegen geht:

Diese Fragen können Sie jetzt noch beantworten. Noch haben Sie es in der Hand rechtzeitig eine Person (oder mehrere) Ihres Vertrauens für den Fall der Fälle mit Ihrer Betreuung zu beauftragen. Sie können jetzt bereits eine sogenannte „Vorsorgevollmacht“ erteilen für den Fall, dass Sie zukünftig Ihre Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr zu regeln imstande sind. Jetzt sind Sie in der Lage eine individuelle „Patientenverfügung“ aufzusetzen.
Was passiert wenn Sie keine Regelungen in Form einer „Vorsorgevollmacht“ und „Patientenverfügung“ treffen?

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In diesem Fall müssen Sie grundsätzlich damit rechnen, dass z.B. Ihre Bank oder der behandelnde Arzt Verfügungen Ihrer nächsten Angehörigen, selbst Ihres Ehepartners nicht akzeptieren. Ist nichts geregelt, so wäre das Gericht regelmäßig verpflichtet, Ihnen eine Person als Betreuer zu bestellen. Das kann unter Umständen eine völlige fremde Person sein, so dass Ihr tatsächlicher Wille keine Beachtung mehr findet.

Besonders für Unternehmer und Personen mit einem großen und komplexem Vermögensstock sollte eine Vorsorgevollmacht zu den Pflichtregelungen gehören. Fehlt in derartigen Fällen eine Vorsorgevollmacht, gilt die Regel je größer und komplexer die Vermögenssituation und der Regelungsumfang für den Betroffenen, um so wahrscheinlich ist die Bestellung eines Berufsbetreuers durch das zuständige Amtsgericht.

Die Kanzlei Bahnweg gestaltet mit Ihnen eine individuelle Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Weiterhin berät und vertritt Sie die Kanzlei Bahnweg Sie in allen Fragen und eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten im Fall einer gerichtlich angeordneten Betreuung.

© Beate Bahnweg 2019

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